Nach Hausverbot: NPD-Parteichef Udo Voigt klagt gegen Nobel-Hotel

| 17. Oktober 2011 | 43 Kommentare

Karlsruhe (DE) – Der Fall schlug vor fast zwei Jahren politische und juristische Wellen: Obwohl NPD-Parteichef Udo Voigt bereits mehrfach im brandenburgischen Nobel-Wellness-Hotel “Esplanade” problemlos Urlaub machen konnte, wurde ihm im Dezember 2009 nach dem Versuch einer neuerlichen Buchung über eine Reiseagentur Hausverbot erteilt, da seine politische Überzeugung mit dem Ziel des Hauses, “jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren” sei.

Gegen dieses Hausverbot klagte Voigt vergeblich vor dem Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht. Anders als beim für das vergangene Wochenende geplanten, dann aber gerichtlich untersagten Bundesparteitag, bei dem man “aus Zeitgründen” auf einen Eil(!)antrag bei der höchsten Instanz verzichtete, steht allerdings im Fall des politisch motivierten Hausverbots gegenüber der Einzelperson Voigt am kommenden Freitag die dritte Runde bevor: Der Fall wird nach einem Bericht des SPIEGEL nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt.

Bei allem Verständnis für diesen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte Udo Voigts stellt sich allerdings vor dem Hintergrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit die Frage nach dem Sinn der Klage. Nicht nur, dass der bisher vergebliche Gang durch die Instanzen erhebliche Kosten verursachen dürfte, bei denen völlig unklar ist, ob diese durch die Mitgliedsbeiträge der Partei oder von Udo Voigt persönlich getragen werden: Es steht zu befürchten, dass mit einem abschließenden Grundsatzurteil des BGH ein negativer Präzedenzfall geschaffen werden könnte, der in den kommenden Jahren noch manch anderes Unternehmen zur Stigmatisierung rechter Aktivisten ermutigen dürfte.

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Kategorien: Deutschland

Kommentare (43)

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  1. Axel Heinzmann sagt:

    …weshalb allerdings der Marsch von Voigt durch die Instanzen und auch zum “Verfassungs”gericht im Zeitalter angeblicher Diskriminierungsverbote durchaus seinen Sinn hat. Sollen die Schwarz- und Rotkittel doch allesamt bestätigen, daß hierzulande gegen rechts allüberal rechtbeugendes Sonderrecht mit dem Segen der Justiz erlaubt ist!
    Freilich hätte auch wegen dem verhinderten Bundesparteitag weiter prozessiert werden müssen. Zumal bei den Rechtsvertretern der NPD für diese sich häufenden Fälle längst Antrags- und Begründungsschriftsätze im Rechner gespeichert sein sollten, bei denen von Fall zu Fall nur noch einige Namen, Örtlichkeiten und Daten abzuändern wären. Keine nennenswerte Arbeit also, in ein, zwei Stunden geschafft!
    heinzmann.axel@web.de

  2. Thüringer sagt:

    Natürlich kann man gegen alles mögliche Unrecht prozessieren. Eine interessante Frage ist aber tatsächlich, ob Voigt die Prozeßkosten (z.B. seine Anwaltskosten) zahlt oder Bundesschatzmeister Eigenfeld dafür die Schatulle öffnet. Interessant vor allem auch deshalb, weil man eben in Dessau NICHT vors Verfassungsgericht zog. Ist Voigts Wellness-Vergnügen wichtiger als ein Bundesparteitag?

    • Der goldene NS-Vampir sagt:

      Selbst als Voigt-Gegner finde ich diese Anschuldigungen echt überzogen und ihm gegenüber, der über 10 Jahre gute Arbeit getan hat, ungerecht.

  3. Ralle sagt:

    “…stellt sich allerdings vor dem Hintergrund der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit die Frage nach dem Sinn der Klage…”

    Der Sinn der Klage ist, daß laut Grundgesetz in der BRD, niemand wegen seiner politischen Meinung und Gesinnung benachteiligt werden darf. Genau, daß liegt nun mal, bestätigt durch die Begründung der Hoteldirektion, hier vor.

    Eine interessante Frage ist es allerdings, wer für die Prozesskosten aufkommt?! Dies sollte wohl mal geklärt werden. Auf dem kommenden Parteitag, gäbe es dann auch, die beste Gelegenheit dazu.

    • Der goldene NS-Vampir sagt:

      Gut, dann müssen aber alle anderen Parteimitglieder auch ihre Prozesskosten nachweisen.

      Gruß

      der Vampir

      (der voll auf Apfel-Linie ist, aber Udo Voigt als Kamerad sieht und es absolut scheiße findet, dass hier so über ihn hergezogen wird)

      • Mitglied sagt:

        Jetzt bleib doch mal locker. Hier zieht doch keiner über den Kameraden Voigt her. Die Frage, wer die Kosten eines solchen Verfahrens trägt, ist doch nun keine Schmäh-Kritik. Und daß solche Fragen auftreten, wenn man nahezu gleichzeitig darauf verzichtet, in Sachen Bundesparteitag das höchste deutsche Gericht anzurufen, ist für mich auch nachvollziehbar.

        Schau im übrigen doch mal bei Möller, dem Voigt sicher näher steht. Dort wird das Thema ja auch schon heiß diskutiert.

    • Meister Petz sagt:

      Auf DS-Aktuell findet sich ein, wie ich finde, sehr klärendes Interview, dass es in diesem Zusammenhang zu lesen lohnt:

      Quelle:http://ds-aktuell.de/?p=301

  4. Reichsbürger sagt:

    Nobel-Wellness.In sone Klitsche würde ich grundsetzlich nicht verkehren und wenn ich da ohnehin nicht willkommen bin dann lass ich es einfach.
    Es gibt wirklich wichtigeres.

    • Meister Petz sagt:

      Ich war eben auf deer Seite des Hotels. Ich finde das nicht übertrieben Luxoriös. An einen Urlaub, der ja auch Entspannung von Arbeit und Alltag bieten soll, lege ich ähnliche Ansprüche. Natürlich kommt dieses Hotel für mich jetzt nicht mehr in Frage.

  5. Es ist schon erstaunlich, mit welchen geringen Kenntnisse hier Kommentare abgegeben werden. Zunächst die Richtigstellung, daß Udo Voigt nicht vor Verwaltungsgerichten sondern vor dem Land- beziehungsweise Oberlandesgericht klagt und am Freitag wird darüber vor dem Bundesgerichtshof geklagt werden.

    Bei diesem Fall geht es nicht um das Wohlbefinden von Udo Voigt sondern um eine grundsätzliche Angelegenheit. Das “Antidiskriminierungsgesetz” in der gegenwärtigen Fassung gilt nämlich nur in Deutschland, nicht in den anderen EU-Staaten. Dort ist nämlich die Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen nicht zulässig, in Deutschland aber doch. Das hat seinen Grund darin, daß die Gesetzesmacher im Bundestag NPD-Mitgliedern und Gleichgesinnten nicht die Möglichkeit eröffnen wollten, sich bei Benachteiligungen auf dieses Gesetz zu berufen.

    Mit der Klage wird eine grundsätzliche Entscheidung angestrebt, ob das in Deutschlande geltende besondere Recht mit dem Grundgesetz und mit den europäischen Menschenrechten vereinbar ist. Wenn hiergegen nicht vorgegangen wird, dann können nationale Bürger ruhig weiter diskriminiert werden, im Geschäft, am Arbeitsplatz.

    Etwas anderes ist die Klage um den Parteitagssaal in Dessau. Wer hat denn gesagt, daß wegen der Verweigerung der Halle nicht bis zum Ende geklagt wird? In der Pressemitteilung wurde gesagt, daß aus Zeitgründen auf eine E i l klage verzichtet wird. Das bedeutet aber nicht, daß bis zum Bundesverfassungsgericht trotzdem geklagt wird. Hier wird eine grundsätzliche Klage sorgfältig vorbereitet. Die Eilklage hätte wenige Tage vor dem Parteitag keinen Sinn. Vom Bundesverfassungsgericht wäre frühestens ein oder zwei Tage vor dem Bundesparteitag eine Entscheidung zu erwarten gewesen. Wenn das höchste deutsche Gericht, wie in letzter Zeit häufig, dann mitgeteilt hätte, daß darüber nicht entschieden wird, würden die Delegierten und Gäste einen Tag vorher informiert werden müssen. Einige wären dann schon auf der Anreise nach Dessau. Es kommt hinzu, daß wegen der Besonderheit der Dessauer Halle Anschaffungen für einige zehntausend Euro getätigt werden müßten. Die wären bei einer negativen Entscheidung aus Karlsruhe in den Stand gesetzt worden.

    Übrigens zurück zur Diskriminierung: Im Vorfeld des geplanten Parteitages in Dessau wurden Hoteliers von “zivilgesellschaftlichen und couragierten” Leuten schriftlich aufgefordert, “Nazis” keine Betten zur Verfügung zu stellen.

    Frank Schwerdt
    NPD-Rechtsabteilung

    • Der goldene NS-Vampir sagt:

      Hierfür einfach nur ein “DANKE”

    • Thüringer2 sagt:

      Natürlich geht es hier auch um das Wohlempfinden von Udo, lieber Frank Schwerdt. Schließlich zwingt inn ja keiner, so eine Wellness-Butze zu buchen. Und wie der “Organisator” schon richtigerweise angemerkt hat: Er könnte der NPD mit seiner Klage einen Bärendienst erweisen, wenn ein Grundsatzurteil gefällt wird, daß Hotelbesitzer eben NICHT gezwungen werden kann, jemanden zu beherbergen. Außerdem finde ich es immer wieder peinlich, wenn sich NPD-Leute offensichtlich in ihrer Opfer-Rolle gefallen und jammernd über die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte die Gerichte anrufen, wissend, daß die doch ohnehin inzwischen politisch gelenkt werden.

  6. Dass die Partei diesen Prozess finanzieren sollte, ist eigentlich selbstverständlich.
    Es geht hier nicht um Herrn Voigt und seine Frau sondern es geht darum, dass wir uns wehren zum Freiwild für jeden Hans und Franz erklärt zu werden, der seinen persönlichen ” Krampf gegen rechts” meint führen zu müssen.
    Das fängt in Saarow an und geht weiter über Städte, die uns willkürlich Räume für Parteitage verweigern und Wirte, die uns auf Geheiß des Staatsschutzes keine Räume an uns vermieten, nachdem das vorher über Jahre problemlos geschehen ist.
    Dieses Verfahren vor dem BVerfG birgt natürlich auch eine Gefahr, das sollte nicht verkannt werden.
    Vielleicht bestätigt das höchste Gericht ja tatsächlich, dass wir “vogelfrei und geächtet” sind, dann bliebe uns wahrscheinlich nur noch nach China aus zuwandern, da sich dann die BRD Regierung bestimmt für unsere Grundrechte einsetzen würde, da wir ja “Dissidenten” wären.

    • Dr.H.G. sagt:

      Wenn das sicher “völlig unabhängige” höchste deutsche Gericht die Diskriminierung aufgrund “falscher” politischer Ansichten für “Recht” erklärt, so bekommen wir jetzt wenigstens auch durch das höchste brd-Gericht erneut bestätigt, um welche Art von “freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat” es sich im Falle des brd-Systems handelt. Nachdem die brd-Gerichte in letzter Instanz entschieden haben, bleibt vielleicht der Weg über ausländische Gerichte, um diese Diskriminierung anzuklagen und gggf. auch Schadenersatz zu fordern, zumindest evtl. wenigstens der Gang zum Europäischen Gerichtshof, wobei ich von dessen Unabhängigkeit ja auch nicht gerade überzeugt bin.

  7. chris sagt:

    was ich nicht ganz verstehe, ist, warum ihr grundsätzlich auf Voigts Seite steht bzw. dass er ein einklagbares Recht auf Übernachtungen in allen Hotels haben sollte. Immerhin wünscht er bzw. die NPD ja selbst Passdeutschen (auch wenn sie zt ausländische Elternteile haben) eine “gute Heimreise” und differenziert wenig zwischen kriminellen und gesetzestreuen Türken zb. Ich komme aus Salzgitter und kenne da so etliche ehrliche Türken, die ihr Leben bei VW, Bosc, als Ärzte etc gearbeitet haben.
    Wenn Voigt da Diskriminierung gegen alle “Ausländer” wünscht, darf er sich nicht wundern, selbst vor die Tür gesetzt zu werden…

    • Klumpfuß sagt:

      Noch gilt das AGG und solange das gilt, gilt es auch für die Anhänger der NPD. Steht weiter oben ausfühlich beschrieben, wenn man es lesen wollte.

      • chris sagt:

        das GG sollten tatsächlich für jeden gelten, da hast du recht- aber gerade die NPD bzw. Voigt wollen doch, dass es nur für Blutsdeutsche angewandt wird.
        Unabhängig von der Rechtsfrage – ich meine, dass die NPD nicht so weinerlich auftreten sollte-wer mit harten Bandagen kämpft bzw. auch das GG eigentlich ersetzen will, darf sich über rauhen Gegenwind nicht wundern. Es kommt sicher in der Zukunft noch härter, das sollten die NPD-Führer auch wissen.

    • Der goldene NS-Vampir sagt:

      Chris, Sie verkennen da etwas.

      Ein Ausländer in der BRD ist “Gast” – ebenso wie wir in seinem Land. Wenn Gäste (aus welchen Gründen auch immer) nicht mehr tragbar sind (auch wenn sie es zuvor waren), weist man sie drauf hin, nach Hause zu gehen.

      Es kann nunmal nicht jeder seinen Lieblingstürken hier behalten, es geht nicht um die Interessen des Einzelnen, sondern um das Überleben des gesamten deutschen Volkes.

      Wobei die knapp 15 % der Gäste, die arbeiten und sich versuchen anzupasse, nicht das Hauptausländerproblem sind – hier gebe ich Ihnen recht.

      Udo Voigt aber ist ein “Inländer”, dem in seinem Heimatland, aufgrund politisch nicht korrekter Meinung, privat Ungerechtigkeit widerfährt (im Übrigen nicht nur ihm…) – und das prangern wir an.

      Deutschland und Deutsche kommen für uns zuerst – und danach die Gäste…

      • Der goldene NS-Vampir sagt:

        da fehlt ein “n” bei anzupassen

      • chris sagt:

        Lieber Vampir (Sie haben einen goldigen Namen:)),

        danke für Ihre Erläuterungen-grundsätzlich gebe ich Ihnen völlig recht, was das Gastrecht und die Konsequenzen daraus betrifft. Aber ein Problem für die NPD ist doch, dass viele ehemalige “Gäste” mittlerweile Deutsche sind-die Differenzierung dann auch noch zwischen erwünschten (deutschstämmige aus den ehemaligen Ostgebieten) und unerwünschten deutschen Staatsbürgern-da hat die NPD doch keine wirkliche Antwort drauf, wem und wie sie, selbst wenn sie 15% der Stimmen bekäme, diesen Menschen ihren Pass wieder entzieht, um sie in die “Heimat” zuschicken.
        Wer soviel Staub aufwirbelt, darf sich dann nicht wundern, wenn private Hoteliers, die obige in- und ausländische Gäste beherbergen, von ihrem privaten Hausrecht Gebrauch machen. Wenn ein Hotelbesitzer meint, ich persönlich verhielte mich daneben wg unkluger Äusserungen, könnte er mich wohl vor die Tür setzen. Möglicherweise wär es anders in staatlichen Hotels…

        • Der goldene NS-Vampir sagt:

          Lieber Chris,

          danke für das Kompliment bzgl. meines Namens :-)

          Ich möcht kurz auf Ihre Erläuterungen eingehen:

          “dass viele ehemalige “Gäste” mittlerweile Deutsche sind”

          Nein, sind sie nicht. Sie haben einen Ausweis der BRD, nicht mehr, nicht weniger.

          Sehen Sie, ich bin Deutscher, ebenso wie all meine Vorfahren. Wenn ich jetzt nach Frankreich auswandere, dort arbeite und mich gut benehme, Steuern zahle etc – das heißt ich achte und respektiere meine Gastgeber – bin ich immernoch Deutscher. Und ich sehe daran auch nichts verwerfliches.

          Viele national denkende Kroaten leben und arbeiten in der BRD – wunderbares Volk, ehrbare Menschen – aber sie sind Kroaten un das ist doch ok.

          Sehen Sie, Chris, um diese Gäste geht es weder uns, noch Voigt, noch anderen Nationalen – es geht schlicht und ergreifend um die Masseneinwanderungen an vorderasiatischem Volkstum, welches sich unter aller Sau benimmt. Die paar Kroaten, Kurden oder Japaner, die hier studieren, arbeiten und leben sind in der Regel kein Problem, sollten sie es werden, sollen sie verschwinden.

          Wir haben genügend eigene Straftäter, Kinderschänder an deutschen Landsleuten, da brauch ich HIER keine Neger, die ihre Kinder beschneiden oder Türken, die ihre Söhne vergewaltigen und die Töchter mit 11 verheiraten.

          Ich persönlich begrüße sogar innereuropäischen/westasiatischen Austausch, da hier die Anstands- und Moralvorstellungen ähnlich sind – ebenso die Lebensweise. Selbstverständlich nicht als Massenvölkerwanderung sondern als zeitlich begrenzten Austausch.

          “deutschstämmige aus den ehemaligen Ostgebieten”

          Das sind Vertriebene (Schlesien & Co) – das ist unser Volk, Deutsche, da braucht man nicht zwischen “erwünscht” und “unerwünscht” unterscheiden. Ich entscheide ja auch nicht, ob ein Badner oder Schwabe mehr deutsch ist als der andere…

          Deutsch ist, wer deutchen Blutes ist – im Zweifel (beispielsweise bei Eltern, die beide Europiden sind) geht man halt Europaweit nach der Staatsangehörigkeit der Mutter/des Vaters.

          Anders sieht es aus, wenn nur ein Elternteil Europide, der andere Negroide ist – sollte in einem gesunden Volk nicht vorkommen ^^

          “privaten Hausrecht Gebrauch machen”

          Gilt das dann auch, wenn eine Autowerkstatt es ablehnt, das Auto eines Türken zu reparieren? Oder ein Frisör es ablehnt, einem Neger die Haare zu schneiden? Oder (Achtung: J-Wort) wenn ich – hätte ich ein Hotel – einem Juden die Übernachtung verweigern würde (ich würde es tun)? Oder gilt das nur für national denkende Menschen?

  8. fightback sagt:

    Verstehts doch bitte, man akzeptiert keine larmoyanten Prozesshansel, Versorgungsposten, Stöckchenhüpfer und Möchtegerndabeiseinwoller, man gebraucht diese allenfalls als Suppenkasper im volkspädagogischen Panoptikum.

    Für den außenstehenden Betrachter nährt eine derartige Posse doch eher den politisch tödlichen Verdacht des Unterirdischen, des Uneigentlichen, der Instinktlosigkeit, der Zukunftsvergessenheit, der strategischen und taktischen Ignoranz, schließlich des Versager- und Mimosentums.

    Warum nicht was Eigenes machen? Selbst-, Eigenbewußt und Frei.

    Der freie heimatbewußte Wähler, der Bürger ist der eigentliche Souverän, der nachhaltiges Ernstnehmen, Einsatz, Erfolg, Esprit, Ehrlichkeit, Erneuerung und Empathie einfordert.

  9. Norbert sagt:

    Schwerdts Erklärung ist wieder typisch für den Voigt-PV.
    Viel schreiben und nichts Wesentliches mitteilen.

    Hier geht es es doch um anderes.
    Darum, daß z.B. die Wahlhelfer regelmäßig ihren Urlaub im Dienst für die Partei verbingen und auf Matratzen schlafen, während Voigt das Bild vermittelt, mit einer Frau (war es denn dieses Mal die Ehefrau oder wieder jemand anders?) Wellness-Urlaub zu machen.
    Wo hat sich Schwerdt hierzu geäußert?

    Es stellt sich die Frage, wer den Prozeß bezahlt? Wo hat Schwerdt dazu was gesagt?

    Es ist festzustellen, daß dieser Prozeß die einzige, erkennbare Aktivität Voigts darstellt, weil sonst schon lange nichts mehr aus Berlin zu hören ist. Wo wurde hierzu durch Schwerdt eingegangen?

    Es wurde dargestellt, daß Voigts neurotische Klageführung auch nach hinten los gehen kann. Wo bleibt hier die Stellungnahme von Schwerdt?

    Was Schwerdt im Auftrag Voigts macht, ist refelexartiges Schreiben, um die Tatsachen des Nichtstuns zu verschleiern.
    So fing das 2008 auch an. Man stellt sich nicht den Problemen, man sitzt sie aus oder umgeht sie.
    Aber nun hatte Voigt fast 3 Jahre Zeit, auch inhaltlich seine Kompetenz unter Beweis zu stellen. Seit dem Parteitag 2009 ist er diesen Beweis schuldig geblieben. Von diesem Verfahren mal ganz abgesehen, denn das ist sein aktivistisches Meisterstück.

    • Havelfront sagt:

      @Norbert: sich HIER mit Dreck zu bewerfen ist nicht angebracht! HIER lesen gut und gern einige VS Agenten und Provokateure mit, diesen Personen wird es freuen!Aus IHREN Zeilen lese ich viel persönliches Empfinden, das gehört HIER NICHT her!

      • Bismarck sagt:

        Wieso wirft Norbert mit Dreck? Er kritisiert Mißstände, sicherlich deutlich, aber im vertretbaren Rahmen. Man schaue sich an, was für haßgeifernde Beiträge zum Teil im Netz kursieren!

  10. VoxPopuli sagt:

    Die Klage ist sicher richtig – sowohl gegen das Hotel als auch gegen Dessau.

    danke auch für die Erklärung von Frank Schwerdt!

    Viel interessanter finde ich: Wieso macht der Parteivorsitzende Urlaub in einem solchen LUXUS-Hotel?!

    Mir war das bislang ebenso wenig vergönnt wie sicher auch vielen anderen Mitstreitern in und außerhalb der NPD.

    Gerade wenn man “Anwalt des kleinen Mannes” sein will, sollte man sich in Bescheidenheit üben.

    • Der goldene NS-Vampir sagt:

      DAS dachte ich mir auch schon ^^

      Unser eins fährt 10 Tage nach Italien in die SV-Pension :-)

      ABER – DAS ist seine Entscheidung, die Delegierten können ja einen anderen PV wählen.

      • Bismarck sagt:

        Es geht ja nun nicht darum, daß der Parteivorsitzende Camping-Urlaub machen oder in einer einfachen Pension absteigen soll, sondern darum, daß wir hier schon von einem ziemlichen Nobel-Bunker sprechen, in dem Udo Voigt übrigens nicht zum 1. Mal abgestiegen ist. Und da finde auch ich es ein falsches Signal, wenn der Parteivorsitzende, der ja hauptamtlich von der Partei bezahlt wird, in solchen Häusern absteigt.

  11. Mitglied sagt:

    Ich kann mich an einen Artikel erinnern, wo in Österreich Juden der Zutritt in einem Hotel verwehrt wurde – ich kann mich daran erinnern, wie groß das Gejohle in nationalen Kreisen darüber war. Mißt man hier vielleicht mit zweierlei Maß?

    Ich kann nur für meinen Fall sagen: Hätte ich ein Hotel, hätte ich auch keine Lust, jemand wie Herrn Gysi oder Herrn Trittin zu beherbergen! Und warum sollte mich jemand in einem Land dazu zwingen, indem Vertragsfreiheit herrscht?

  12. hutlos sagt:

    neben der demokratie wäre die transparenz ein weiterer bereich, in dem sich eine nationale partei positiv vom moralisch korrupten brd-system unterscheiden könnte.

    wenn ich aber höre, daß sich der vorsitzende einer splitterpartei mehrmals nobelherbergen leisten kann und will, dann frage ich mich, was für ein gehalt er bezieht.

    man ist eben genauso, wie die brd, im zweifelsfall noch etwas dümmer, verlogener und korrupter.

    in der sowjetunion hat vor einem vierteljahrhundert einer perestroika und glasnost durchgeführt. beides braucht die deutsche rechte auch.

    wenn ich mal höre, daß es eine partei gibt, in der alle zahlungen an parteimitglieder offengelegt sind, dann weiß ich, daß da ein paar leute auf dem richtigen weg sind und sich von den alten dumpfbacken und ihrem engen geist gelöst haben.

  13. Ach lieber Norbert, Sie sind in den letzten Jahren offensichtlich blind durch das politische Geschehen gelaufen, wenn Sie behaupten, von Udo Voigt oder seinem Parteivorstand in der letzten Zeit nichts gehört zu haben. Ist ihnen entgangen, daß die Verschmelzung mit der DVU vollzogen wurde? Immerhin dauerte die notwendige juristische Vorarbeit fast ein Jahr. Ist Ihnen entgangen, daß es in diesem Jahr mehrere Lsndtags- und Kommunalwahlen gab, die sowohl den Parteivorsitzenden als auch die Parteizentrale in Berlin gefordert haben ?

    Ich habe in meinem Beitrag eine ganze Menge Klarheit geschaffen. Die Kosten des Hotel-Verfahrens werden wie die Kosten in vergleichbaren anderen Verfahren, die von grundsätzlicher Bedeutung sind, vom Parteivorstand getragen. Der Parteivorstand hat zum Beispiel die Kosten des Verfahrens für einen Angehörigen der Bundeswehr getragen, der wegen seiner Mitgliedschaft bei der NPD dort rausgefolgen ist. Der Parteivorstand hat zum Beispiel die Kosten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes getragen, der dort auch wegen seiner NPD-Mitgliedschaft rausgeflogen ist.

    Es ist schon ein starkes Stück, einem Mann vorzuwerfen, sich ein verlängertes Wochenende erholen zu wollen, der wochenlang für die NPD unterwegs war. Gehts noch kleinkarierter ?

    Was den Termin des Hotel-Verfahrens anbelangt: Die Klage vor dem Landgericht wurde am 13. Januar 2011 eingereicht. Das Verfahren ist jetzt in dritter Instanz beim Bundesgerichtshof. Die Termine setzen nun einmal die angerufenen Gerichte fest.

    Frank Schwerdt
    NPD-Rechtsabteilung

    • Havelfront sagt:

      Hallo Frank, schön vor Dir hier zu lesen,ich hoffe Du bist bei bester Gesundheit?
      Tja HIER giftet der ein oder andere wer wie was bezahlt? So ein Unsinn, in JEDER Partei werden bestimmte Kosten aus der Parteikasse finanziert, nur in der NPD gehört sowas natürlich verboten! Und natürlich kommt die Kritik und der Schmutz NICHT von den Rotgrünen Volksvernichtern SONDERN aus den sogenannten eigenen Reihen!
      Es scheint auch ein @Norbert (welcher weiter oben schreibt) entgangen zu sein das diese Klage stellvertetend für uns alle ist?!

  14. george sagt:

    Ein Luxushotel ist das nun wirklich nicht. Und wo Voigt in seiner Freizeit absteigt, dürfte seine Sache sein. Allerdings dürfte die Kage kaum Aussicht auf Erfolg haben. Nach der allgemeinen Handlungsfreiheit kann der Hotelier sich seine Gäste aussuchen.

  15. Diese dumme Geschwätze über das angebliche Luxushotel oder die Nobelherberge ist ja unerträglich. Genauso lächerlich ist der Vorwurf die Wahlkampfhelfer würden in erheblich schlichteren Unterkünften untergebracht werden.
    Als Helfer sind meine KV Mitglieder und ich seit Jahrzehnten an den verschiedensten Wahlkämpfen beteiligt gewesen und wir haben das nicht als Urlaub sondern als Wahlkampf gesehen, einschließlich der bescheidenen Unterbringung.
    Privat bevorzugen wir / ich natürlich schönere Unterbringungen, wenn wir sie uns erlauben können.
    Auch Holger Apfel hat seinerzeit im Holiday Inn in Dresden übernachten wollen. Warum auch nicht? Das würde ich ihm niemals vorwerfen.

    Abschließend vielleicht noch eines, was nichts mit dem Thema zu tun hat.

    Wir waren natürlich auch beim letzten Berliner Wahlkampf. Die Unterbringung dort war bescheiden aber sauber und ordentlich wie auch der gesamte Wahlkampf durch unseren Kameraden Rohleder hervorragend organisiert gewesen ist. Dafür nachträglich noch – Danke.

    ..und jetzt lasst das dumme Gesabbel über Nobelherberge oder Luxushotel es wirkt wirklich nur lächerlich.

    • Havelfront sagt:

      Ja liebe Freunde aus dem westlichen Teil des Reiches, es herrscht Neid und Zwietrach in unseren Reihen! Die deutsche Rechte kann sich nichteinmal auf die Farbe von Sch…ße einigen, das ist das Problem! Zuviele Hetzer ,Spalter und Provokateure!

  16. Ralle sagt:

    Ich hoffe, nachdem Frank Schwerdt, durch seine beiden Beiträge hier, alle begründeten Unklarheiten beseitigt hat, ist das leidliche Thema ein für allemal vom Tisch?!

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