Ehemalige Heimkinder: Anrechnung von Entschädigung auf Hartz IV?

| 25. Februar 2012 | 4 Kommentare

Berlin (DE) – Ehemalige Heimkinder die vor allem in den 50er und 60er Jahren seelische und körperliche Misshandlung, Vergewaltigung und Drangsal erleiden mussten, können einen Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Wer die Mauer des Schweigens über das vielleicht für viele Unaussprechliche bricht, kann auf eine Entschädigung hoffen. Moralisch berechtigt ist diese in jedem Fall.

Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem damals Erlebten. Manch einer ist nach vielen Jahren immer noch in psychischer Behandlung oder leider an den Folgen körperlicher Strafanwendung. Manches Kinderheim zu dieser Zeit, beispielsweise für Kriegswaisen, glich eher einer Haftanstalt für Schwerverbrecher und die Strafen für angebliche oder zumindest marginale Vergehen waren oft abscheulich. Die Bildung der Kinder wurde zu Gunsten von Zwangsarbeitseinsätzen dramatisch vernachlässigt. Die geleistete Arbeit wurde oft gar nicht oder nur geringfügig entlohnt.  Der Hilfsverein „ehemalige Heimkinder e. V.“ fordert daher zu Recht eine Entschädigung für das erlittene Unrecht.

Zur Entschädigung der ehemaligen Heimkinder wurde ein Opferentschädigungsfonds von 120 Millionen Euro bereitgestellt. Nicht Milliarden wie bei der Eurorettung, schließlich geht es hier ha nur um Menschen. In der Ideologie der Eurokraten wiegt der Euro eben einfach mehr. Anträge auf Entschädigungszahlungen sollen bis 2014 gestellt werden können. Wie viel der Einzelne erhalten kann ist noch nicht abschließend geklärt. Es wird von einem Monatsbetrag von 200 Euro ausgegangen. Wenig für das erlittene Unrecht.

Ehemalige Heimkinder die derzeit Hartz IV (Arbeitslosengeld II) beziehen oder eine andere Sozialleistung wie z. B. die Grundsicherung im Alter (Sozialhilfe) müssen befürchten, dass die Rente auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Sie hätten also gar nicht mehr Geld in der Tasche. Beim zuständigen Bundesministerium ringt man daher um eine Lösung. Das einfachste wäre es, dies ließe sich per Verordnung verfügen, die Entschädigung als privilegiertes Einkommen im Sinne des § 11 SGB II zu werten. Derartige Einkommen werden nicht als anspruchsmindernde Einkommen berücksichtigt. Dies wäre das Mindeste, was die Opfer erwarten können. Bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage wird derweil noch kein Geld ausgezahlt.  Das Nachsehen haben mal wieder die ehemaligen Heimkinder. Wer eine Anrechnung der ohnehin geringen Entschädigung auf Sozialleistungen fordert sollte sich schämen. Geld für den Euro, „notleidende Banken“ und Kriegseinsätze in Afghanistan haben aber kein Geld für Opfer von Grausamkeiten aufbringen wollen – widerlich.

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Kategorien: Deutschland, Politik, Wirtschaft & Finanzen

Kommentare (4)

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  1. Hans-Christof Tuchen sagt:

    §11a SGBII sollten sich ALG2-Bezieher einmal anschauen: Eine Anrechnung des Bargeld-Konfirmationsgeschenks von Oma und Opa dürfte man nach Absatz 5 wohl als „grob unbillig” bezeichnen, so daß diejenigen, die das als Einkommen melden, nur als dämlich zu bezeichnen sind. Die Mitarbeiter im Jobcenter, die die Regelungen für solche Spezialfälle meistens auch nicht kennen, sehen ihre Klienten oft als Gegner und würden sie wohl kaum eines Besseren belehren.
    Vor dem Sozialgericht dürfte die Verrechnung der vorsorglich zurückgehaltenen Entschädigung auch ohne sie verbietende Verordnung keinen Bestand haben – warum ziert sich also Frau von der Leyens Behörde?

  2. outdoor sagt:

    Da alles über die Behörden geht, werden die Ämter automatisch benachrichtigt, zumal sich viele Anlaufstellen in Jugendämtern ( wie sinnig) oder Sozialämtern befinden.
    Einfach nur eine Schweinerei, was die Politik da abzieht! Oder ein Ding aus dem Tollhaus? Ein Trauerspiel allemal.

  3. Heidi Dettinger sagt:

    Da hat sich jemand wieder was tolles ausgedacht: Jetzt (immerhin so etwa 5 Jahre nach der Eingabe der Petition an den Bundestag und 3 Jahre nach dem Anfang des Runden Tisches Heimerziehung) wird diskutiert, ob und wie man verhindern kann und soll, dass den Überlebenden der Kinderheimhöllen ihr geklauter Lohn und ihre unterschlagenen Sozialabgaben (denn um nichts anderes handelt es sich! Und das auf niedrigstem Niveau) sogleich wieder aus der Tasche gezogen werden.

    Nur Mut! Ihr werdet es schon noch schaffen. Ist es euch nicht auch gelungen, diese “Rentenausgleichszahlung” medienwirksam als ENTSCHÄDIGUNG zu verkaufen?

    Ist es euch nicht auch gelungen, ehemaligen Heimkindern ein Kochbuch anzudrehen oder ein paar Klamotten für eine von der Krankenkasse bezahlte Kur oder – Boah ey! – drei Tage an der Ostsee!!! Und das anzupreisen als ein “Wir haben euch doch wieder lieb, nun seid ihr es aber auch! Lieb nämlich!”

    Ihr, die ihr euch von uns prima aushalten lasst, die ihr euch eure fetten Autos noch hinterher fahren lasst, wenn ihr mit dem FLieger zu einem Termin “huscht”, die ihr euch jederzeit eine feine Gehaltserhöhung hinlegt – in dreistelliger Höhe natürlich, soll sich ja lohnen!

    Ihr, die ihr euch selbst Renten auszahlt, für die ein Normalsterblicher ca. 300 Jahre arbeiten müsste, ihr die ihr trefflich vom Erlös unserer Zwangsarbeit gelebt habt und noch lebt!

    Ihr werdet es noch schaffen, uns auch noch die jämmerlichsten paar Euros abzunehmen!

    Aber eines werdet ihr nicht schaffen: Uns weiter zu demütigen! Weil das werden wir nicht mehr erlauben!

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